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Ein bewußtes und selbstbestimmtes Leben in Freiheit schützt uns nicht immer vor Krisensituationen und ungewollten Eingriffen von Institutionen, Gruppierungen oder auch von Einzelpersonen.
Viele Menschen leben im Glauben und in der Hoffnung, dass ihnen nichts zustößt, dass sie gesund bleiben und noch ein langes und erfülltes Leben vor sich haben. Das ist selbstverständlich auch gut so, schließlich denken wir positiv, auch wenn die Wirklichkeit manchmal anders aussieht:
Auch jüngere Menschen können durch einen Unfall, eine Krankheit oder sonstige Umstände in eine Lage geraten, wichtige Dinge des täglichen Lebens nicht mehr selbstbestimmt regeln zu können. Beispielsweise kann eine vermeintlich psychische Erkrankung, die oftmals gar keine sein muss, unter Umständen zu Zwangsmaßnahmen gegen Sie führen…
Was in der Folge oft geschieht, ist vielen nicht bewußt:
Es können unter Umständen Zwangsmaßnahmen gegen Sie eingeleitet werden. Sollte eine Betreung für Sie notwendig sein, so werden Sie im Ernstfall auch nicht unbedingt von Menschen Ihres Vertrauens betreut, sondern gegen Ihren Willen von Betreuungspersonen, die von einem Gericht eingesetzt werden! Ihre Angehörigen oder Freunde sind hierbei mitunter ohnmächtig.
Wahren Sie daher Ihr Selbstbestimmungsrecht, denn schon heute stehen bereits ca. 1,5 Millionen Menschen in Deutschland unter rechtlicher Betreuung! Nur wer rechtzeitig Vorsorge getroffen hat und beispielsweise eine Patientenverfügung und ggf. weitere Verfügungen und Vollmachten erstellt hat, kann sein Selbstbestimmungsrecht wahren.
Damit Sie selbst oder Ihre Angehörigen weiter in Ihrem Sinne für Sie handeln können und sie wissen, was zu tun ist, bedarf es einiger Vorkehrungen.
Mit Wissen über die Abwehr von Zwangsmaßnahmen, mit Verfügungen wie z.B. einer Patientenverfügung, einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung kann jeder für den Fall seiner Geschäftsunfähigkeit vorsorgen und damit seinen eigenen freien Willen bewahren.
Notfallordner
In einem Notfall wie bei Eintritt einer schweren Krankheit, bei einem Unfall oder Todesfall, ist es von sehr großer Bedeutung, dass eine Vertrauensperson Ihre ureigensten Interessen für Sie wahrt. Der Mensch Ihres Vertrauens sollte die erforderlichen Angelegenheiten in Ihrem Sinne erledigen können und dabei Ihrem Willen folgen. Es ist also wichtig, dass die Vertrauensperson Ihren Willen auch kennt, die notwendigen Vollmachten besitzt und die erforderlichen Informationen über die zu regelnden Angelegenheiten hat.
Dafür erhalten Sie von uns auf Wunsch einen Notfallordner der alles Wichtige für einen solchen Fall bereit hält.
Wir helfen Ihnen dabei! Informieren Sie sich und schützen Sie Ihr Selbstbestimmungsrecht als Mitglied im Ajna Verein.
WICHTIG! Der Verein bietet KEINE RECHTSBERATUNG an! Der Verein informiert über Ergebnisse eigener und fremder Recherchen und gibt praktische Erfahrungen wieder.

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